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GRÜNDERPREIS NRW 2015 - Erfolgreiche Jungunternehmer gesucht!

Wettbewerb für erfolgreiche und innovative Geschäftsideen in NRW / 20.000 Euro Preisgeld


Eine Unternehmensnachfolge im klassischen Bäckerhandwerk, Selbstständigkeit mit 45+ oder die Digitalisierung des Landbetriebs – hinter all diesen Geschäftsmodellen stehen Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Um junges Unternehmertum zu stärken, lobt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der NRW.BANK seit 2012 jährlich den Wettbewerb GRÜNDERPREIS NRW aus. Mit dem GRÜNDERPREIS NRW werden herausragende Leistungen von Unternehmensgründerinnen und -gründern gewürdigt. Der Preis fördert die Kultur der Selbstständigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Garrelt Duin betont den hohen Wert der Gründerinnen und Gründer für das Bundesland: „Nordrhein-Westfalen verfügt über ein enormes Wachstumspotenzial. Dieses Potenzial müssen wir nutzen und junge Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Gründungsvorhaben unterstützen. Denn Neugründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken den Wirtschaftsstandort NRW. Mit dem Gründerpreis wollen wir deshalb Gründerinnen und Gründer fördern und motivieren, ihren Weg weiter zu gehen.“

Der Preis richtet sich an kleine, eigenständige Unternehmen und Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung mit maximal 50 Beschäftigten und höchstens zehn Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme pro Jahr. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern – sowohl als Vollerwerbs- als auch als Nebenerwerbsgründungen – sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen. Der Gründungszeitraum muss zwischen 2010 und 2013 liegen und der Sitz des Unternehmens muss in NRW sein.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bewertung sind der unternehmerische Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Auch die Unternehmensphilosophie fließt mit ein, etwa Ansätze zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Übernahme ökologischer, sozialer oder gesellschaftlicher Verantwortung.

Einsendeschluss ist der 21. August 2015.

Die Gewinner des GRÜNDERPREIS NRW werden durch eine Fachjury ermittelt, den Vorsitz hat Prof. Dr. Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn. Die Preisgelder in Gesamthöhe von 20.000 Euro stiftet die NRW.BANK.

Sie staffeln sich wie folgt: 1. Platz: 10.000 Euro, 2. Platz: 6.000 Euro, 3. Platz: 4.000 Euro. Die Preisverleihung findet am Vorabend des GRÜNDERGIPFEL NRW 2015 statt.

Weitere Informationen zum GRÜNDERPREIS NRW erhalten Sie auf der Website

http://www.gruendergipfel.nrw.de/gruenderpreis.html oder über info@gruenderpreis.nrw.de.