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Zweite Personalleiterrunde zum Thema „Mindestlohn“

bei LR Health & Beauty Systems


Bild: Jörg Hakenesch, Geschäftsführer WFG; Rebecca Steinhage, Head of Human Resources bei LR; Katharina Neuroth, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltsgesellschaft Alpmann Fröhlich; Thorben Welte, Wirtschaftsförderer WFG

Dass beim Thema Mindestlohn auch gut einen Monat nach Einführung mehr Unklarheit als Klarheit vorherrscht, verdeutlichte die zweite Personalleiterrunde am 4. Februar 2015.

15 interessierte Personalverantwortliche hatten sich zur zweiten Personalleiterrunde in die Räumlichkeiten von LR Health & Beauty Systems eingefunden.
Nach der Begrüßung durch WFG Geschäftsführer Jörg Hakenesch verdeutlichte Rebecca Steinhage, Head of Human Resources bei LR, die Bedeutung von Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern und erläuterte dies an ihren Praxiserfahrungen.

Die ganze Bandbreite der rechtlichen Aspekte des Themas Mindestlohn beleuchtete Katharina Neuroth, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Münsteraner Rechtsanwaltsgesellschaft Alpmann Fröhlich.

Wie müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden? Was ist mit Bonis und vermögenswirksamen Leistungen? Ab wann muss Praktikanten der Mindestlohn gezahlt werden? Alles Fragen, die  die Personalverantwortlichen derzeit bewegen und zu denen  Neuroth Rede und Antwort stand.

Auch nach dem regulären Veranstaltungsende nutzten die Teilnehmer noch die Möglichkeit, Erfahrungen in aller Ruhe auszutauschen. „Ich freue mich, dass diese Runde von den Teilnehmern so gut angenommen wird und es für die Personalverantwortlichen in Ahlen nun eine Möglichkeit des regelmäßigen Austauschs gibt“, so Wirtschaftsförderer Thorben Welte.

Die nächste Veranstaltung für Ahlener Personalverantwortliche findet im Sommer 2015 statt und wird auf der Homepage der WFG zeitnah bekannt gegeben.