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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen


Quelle Land NRW

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).

Wichtige Information

Bitte beachten Sie, dass es sich nachfolgend um vorläufige Informationen handelt. Die Bundesregierung hat derzeit noch keine rechtsverbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen. Eine Antragstellung ist somit noch nicht möglich und wird ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer möglich sein. Die Vorbereitungen hierzu laufen derzeit.

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