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Schnelle Fördermöglichkeit für mittlere und kleine Kultureinrichtungen im Kreis Warendorf.

Die Bundesregierung unterstützt seit Mittwoch, den 06.05.2020, mit ihrem Programm „NEUSTART".


Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und bei Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb. Das Programm wendet sich an kleinere und mittlere Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten oder vergleichbar, aber auch Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen oder ähnliches sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Insgesamt 10 Millionen Euro Fördermittel stehen zur Vermeidung von Infektionsrisiken zur Verfügung. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Ausgegeben wird nach dem sogenannten Windhundverfahren, d. h. eine Vergabe erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen. Bernhard Daldrup ruft daher alle Kultureinrichtungen des Kreises auf, schnellstmöglich einen Antrag zu stellen. Alle notwendigen Informationen kann man der Website des Bundesverbandes Soziokultur www.soziokultur.de/4889-2/ und den dort auch verlinkten FAQs (Häufig gestellte Fragen) und den Förderrichtlinien entnehmen.

Antragsberechtigt sind die Rechtsträger bedeutsamer, öffentlich zugänglicher, gemeinnütziger oder staatlicher und kommunaler Kultureinrichtungen. „Bedeutsam“ wird hierbei bereits als erfüllt angesehen, wenn die Kultureinrichtung dauerhaft überregionale Reichweite besitzt oder ihr eine besondere Relevanz für Erhalt und die Transformation der regionalen kulturellen Infrastruktur zukommt.

Der Bundesverband Soziokultur e.V. (ehemals Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V.) organisiert das Sofortprogramm für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Fragen können an Jennifer Tharr (Projektleitung NEUSTART) unter info@neustartkultur.de gestellt werden bzw. telefonisch unter 030 39 74 45 9-0.

Hier einige Hinweise, die der Bundesverband in seiner Information gegeben hat:

• Bei der Finanzierung sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln einbracht werden. Bitte beachten Sie jedoch: In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden!

• Der Bundesverband ist mit der BKM im Gespräch, dass Mittelabrufe möglich sein werden. In begründeten Fällen muss somit nicht mit der Gesamtsumme in Vorleistung gegangen werden. Zum Zeitpunkt des Antrages brauchen noch keine konkreten Vergleichsangebote vorliegen. Es genügen hier Erfahrungswerte, Angebote aus jüngster Vergangenheit, geschätzte Werte. Bevor Ausgaben getätigt werden, müssen jedoch die Angebote vorliegen. Die Angebote müssen Sie uns nicht übermitteln, aber zur eventuellen Prüfung bereithalten. Bei Vorhaben von 500 - 1.000 Euro ist lediglich eine formlose Preisermittlung erforderlich. Ab 1.000 bis 20.000 Euro müssen drei schriftliche Angebote vorliegen.

• Förderfähig sind auch Honorare und Aufträge von Leistungen so sie eindeutig maßnahmenbezogen sind. Beispiel: Anschaffung einer Software, die von IT-Fachpersonal installiert werden muss. Diese Leistung kann bezahlt werden wie auch ein Folgesupport bis die Software einwandfrei läuft. Der Auftrag muss jedoch zum Ende des Förderzeitraums (31.10.2020) abgeschlossen sein.

Fördergrundsätze hier: www.soziokultur.de/wp-content/uploads/2020/04/Neustart.Kultur_F%C3%B6rdergrunds%C3%A4tze_ver%C3%B6ffentlicht.pdf

Antragsformular: www.soziokultur.de/wp-content/uploads/2020/04/NEUSTARTKULTUR_Musterantrag_ver%C3%B6ffentlicht.pdf

FAQ: www.soziokultur.de/wp-content/uploads/2020/04/Neustart_FAQ-Corona.pdf

Der Bundesverband Soziokultur bietet auch eine individuelle Antragsberatung an: www.soziokultur.de