NRW.BANK - aktuelle Anpassungen

Um den wirtschaftlichen Entwicklungen entgegenzuwirken und einen Beitrag zur Überbrückung der Krise für die Unternehmen in NRW bereitzustellen, nimmt die NRW.BANK folgende Anpassungen vor:


NRW.BANK

1. Anpassungen im NRW.BANK.Universalkredit zum 23.März 2020:

· zusätzliches Angebot einer Haftungsfreistellung von 80 %

· Aufhebung des Mindestkreditbetrages für Haftungsfreistellungen

· Einführung weiterer Laufzeitvarianten

2. Anträge auf Tilgungsaussetzung für Förderprogramme der gewerblichen Wirtschaft

3. Übernahme des Angebots der BÜRGSCHAFTSBANK NRW in die Merkblätter der

Kombiprogramme der NRW.BANK

4. Digitale Kommunikation

 

1. NRW.BANK.Universalkredit – Anpassungen zum 23. März 2020

Mit den Anpassungen im NRW.BANK.Universalkredit sollen Unternehmen unterstützt werden, die grundsätzlich über ein etabliertes Geschäftsmodell verfügen, jedoch aufgrund der Corona-KriseBetriebsmittelfinanzierungen folgende Anpassungen vorgesehen:

· zusätzliches Angebot einer optionalen Haftungsfreistellungen von 80 %

Zusätzlich zum bereits bestehenden Haftungsfreistellungsangebot von 50 % wird in den beihilferelevanten Programmvarianten eine 80%ige Haftungsfreistellung eingeführt. Auch wenn sich in diesen Varianten aktuell aufgrund der Zinskondition kein Beihilfewert ergibt, wird voraussichtlich für die 80 %ige Haftungsfreistellung ein Beihilfewert anfallen. Der sich ergebende Beihilfewert wird in einer De-minimis-Bescheinigung ausgewiesen, die aus technischen Gründen in diesen Fällen nicht gemeinsam mit der Zusage, sondern im Nachgang zur Zusage versendet wird.

· Kein Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen

Der Mindestkreditbetrag von 125T€ für die Beantragung einer Haftungsfreistellung entfällt. Unverändert bleibt die Voraussetzung, dass nur Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig waren, gefördert werden können.

· Niedrige Antragsanforderungen zur Sicherstellung kurzer Bearbeitungszeiten Eine Inanspruchnahme einer 80%igen Haftungsfreistellung ist nur möglich, wenn das Unternehmen aufgrund der Corona-Krise und nicht aufgrund krisenunabhängiger Entwicklungen unter Liquiditätsproblemen leidet. Die Hausbank legt den erforderlichen Liquiditätsbedarf dar und bestätigt, dass der Kapitaldienst aus heutiger Sicht mittelfristig wieder erbracht werden kann. Eine Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition ist nicht möglich. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, sind die für die Haftungsfreistellungen zu machenden Angaben, z.B. PD, grundsätzlich auf die Situation vor dem Stichtag 28.02.2020 abzustellen. Im Hinblick auf eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung akzeptieren wir für Haftungsfreistellungen bis zu einem Betrag von 250T€ die bei den Hausbanken vorliegenden

Unterlagen für unsere Risikoeinschätzung. Plan-, Liquiditätsrechnungen sowie eine Bilanzauswertung für 2019 sind nicht erforderlich.

Wir arbeiten an weiteren Anpassungen zur Verschlankung und Beschleunigung der Prozesse und werden Sie hierüber entsprechend weiter unterrichten.

· Einführung weiterer Laufzeitvarianten

Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten

eingeführt:

· endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit

· Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren

Alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert bestehen.

· Hinweis Merkblatt

Eine Änderung des Merkblattes für das Programm NRW.BANK.Universalkredit, das die vorstehenden Programmanpassungen beinhaltet, konnte in der Kürze der Zeit noch nicht vorgenommen werden und wird zum 01. April 2020 erfolgen.

2. Anträge auf Tilgungsaussetzungen für Förderprogramme der gewerblichen Wirtschaft Für Unternehmen, die bereits einen Förderkredit erhalten haben und nunmehr aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, ist es möglich, Tilgungsaussetzungen zu beantragen. Hierbei ist ausdrücklich von Ihnen als Hausbank zu bestätigen, dass die Liquiditätsengpässe auf die Corona-Krise zurückzuführen sind.

3. Übernahme des Angebots der BÜRGSCHAFTSBANK NRW in die Merkblätter der Kombiprogramme der NRW.BANK

Die BÜRGSCHAFTSBANK NRW hat vor dem o. g. Hintergrund ihren max. Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ erhöht (Gesamtdarlehenssumme max. 3,125 Mio.€) sowie bei Liquiditätskrediten mit 80%iger Ausfallbürgschaft die Bearbeitungsgebühr auf 0,75% gesenkt. Diese Anpassung werden wir in den Merkblättern der Förderprogramme, bei denen eine optionale Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW angeboten wird, zum 01. April 2020 aufnehmen. Im Einzelnen handelt es sich um den NRW.BANK.Universalkredit, NRW.BANK.Mittelstandskredit, NRW.BANK.Gründungskredit und um den Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit.

4. Digitale Korrespondenz

Die Korrespondenz ist ausschließlich auf digitalem Wege vorzunehmen. An FGCenter angebundene Institute werden gebeten, hierfür FGCenter zu nutzen. Sofern hier keine Möglichkeit besteht, ist Mailverkehr zu verwenden.

Für Rückfragen zu diesem besonderen Themenbereich haben wir für die Hausbanken eine extra Hotline eingerichtet unter der Telefonnummer:

0211/91741-4300

Dort stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner der NRW.BANK gerne zur Verfügung. Unter dieser Nummer werden wir Ihre Anfragen vorrangig beantworten. Diese erreichen Sie montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Ansonsten erreichen Sie uns auch weiterhin unter der bekannten Rufnummer: 0211/91741-4800 Service Center