Aktuelles

NRW-Soforthilfe 2020

Aktuelles: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren


Das Land hat das Rückmeldeverfahren angehalten. Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge.

Nach den nun erzielten Verbesserungen wird das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen.

Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen. Wir bitten, ggf. zu viel erhaltene Soforthilfe erst dann zurück zu überweisen, wenn Sie von uns im Rahmen des Rückmeldeverfahrens per E-Mail kontaktiert wurden und Ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass ermittelt haben.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:

www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren