Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung ab dem 28.Mai

Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden.


Stufe 3
Inzidenz 100-50,1
Stufe 2
Inzidenz 50-35,1
Stufe 1
Inzidenz ≤ 35
Kontakt-beschränkungen
 
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei HaushaltenTreffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische BildungPräsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
ohne Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugend-
arbeit
Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
KulturVeranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
 
 
 
 
 
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
SportKontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegren-zung
 
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
 
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung istWegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qmReduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qmWegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Messen/
Märkte
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und HygienekonzeptJahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässigab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/
Kongresse
-außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Testaußen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private
Veranstaltungen
(ohne
Partys)
-außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys--außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
Große Festveranstaltungen--ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegren-zung
GastronomieÖffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
 
Beherbergung/
Tourismus
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
 
volle gastronomische Versorgung für private GästeBusreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen