Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen und Einrichtungen in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert.


Quelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Soforthilfe

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Link) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Verfahrenserleichterungen bei Förderungen

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

 

Den Antrag finden Kulturschaffende auf den Seiten des "Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen" oder auf der WFG Ahlen Homepage in der entsprechenden Unterkategorie zum Coronavirus.

 

Quelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen