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KfW-Schnellkredit 2020 kann ab 15.04 beantragt werden

Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?


Bild: Kfw-Bankengruppe

Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe. Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.

Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Mitarbeiter ermitteln, erfahren Sie auf der Produktseite zum KfW-Schnellkredit unter untenstehendem Link.

 

Quelle: Kfw-Bankengruppe