Aktuelles

Ab 25. Mai 2018 tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverodnung in Kraft.

Was es für Betriebe und Selbständige zu beachten gilt, fasst das BMWI auf seiner Homepage zusammen.


Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und soll zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geben. Mit einem modernen Datenschutz auf europäischer Ebene will die DS-GVO Lösungen zu Fragen bieten, die sich durch „Big Data“ und neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.

Das Europäische Parlament hat die DS-GVO am 14. April 2016 mit breiter Mehrheit angenommen. Sie wird am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam und bildet dann den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen müssen ihre Geschäftsabläufe bis zum 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anpassen.

 

Alle Infos unter nachfolgendem Link: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/datenschutzgrundverordnung.pdf