Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstadt
Die Stadt Ahlen hat aus dem Förderprogramm Sofortprogramm Innenstadt 2020
des Landes Nordrhein-Westfalen eine Förderzusage erhalten. Ein Betrag von
422.831 € soll zum Großteil dem Leerstand in unserer Innenstadt entgegenwirken
und auch kleinere Unternehmen unterstützen, zu einer geringeren Miete ein
Ladenlokal anzumieten.
Fördergegenstand ist die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen
für Gastronomie und Verpflegung in Innenstädten und Zentren und deren Weiter-
vermietung zu einer reduzierten Miete für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Im
Einzelfall können noch belegte Ladenlokale mit gekündigtem Mietvertrag ohne
absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu
vermeiden.
Weitere Informationen unter:
„Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ | MHKBG NRW
Leerstehende Ladenlokale müssen dafür folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich, siehe Karte unten
- Ladenlokal bis zu 300m² Fläche
- Leerstand zum Stichtag
- nach Möglichkeit liegt der letzte Mietvertrag vor zum Nachweis der Altmiete, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen
Hinsichtlich der Nachnutzung von Leerständen stehen vor allem frequenzbringende Angebote im Focus, wie:
- Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups,
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr,
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen,
- Showrooms des regionalen Online-Handels,
- kulturwirtschaftliche Nutzungen,
- bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair Cafés, Räume für Initiativen etc.),
- Bildungsangebote und Kinderbetreuung,
- Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen).
Gern erläutern wir Ihnen das Förderprogramm in einem persönlichen Gespräch
Ansprechpartner:
Matthias Panick
Tel. 02382-964302
Mail. panickm@stadt.ahlen.de
Zentraler Versorgungsbereich:
Förderfähige Einzelhandelsimmobilien | |||
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Weitere Immobilien zur Teilnahme am Förderprogramm prüfen wir natürlich gern auf Anfrage.